
„Verbot für die „Königreich Deutschland“-Gruppe der Reichsbürger erlassen“
In Deutschland hat Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) den Verein „Königreich Deutschland“, der der separatistischen „Reichsbürger“-Szene zugeordnet wird, verboten. Dieses Verbot stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen extremistische Bestrebungen dar, die die verfassungsmäßige Ordnung des Landes bedrohen. Laut einer Mitteilung des Innenministeriums in Berlin laufen die Zwecke und Aktivitäten des Vereins den Strafgesetzen zuwider und gefährden die Stabilität des deutschen Staates.
Verbot als Reaktion auf wachsende Szene
Dobrindt betonte, dass mit dem Verbot des Vereins die größte Vereinigung innerhalb der seit Jahren wachsenden Bewegung der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ aufgelöst wurde. Diese Gruppierungen sind bekannt dafür, dass sie die staatliche Autorität ablehnen und illegitime Ansprüche auf die Herrschaft über Teile des deutschen Territoriums erheben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt den Verein als eine „Staatssimulation“ von Mitgliedern dieser Bewegung, die als „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ bekannt sind.
Die Aktivitäten des Vereins sind nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch gesellschaftlich gefährlich. Dobrindt stellte fest, dass die Mitglieder des „Königreichs Deutschland“ einen „Gegenstaat“ etabliert und wirtschaftskriminelle Strukturen geschaffen haben. Diese Aktivitäten untergraben die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland. Zudem nutzen die Mitglieder antisemitische Verschwörungserzählungen, um ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch zu legitimieren.
Durchsuchungen und Beschlagnahmungen
Im Rahmen des Verbots wurden in den frühen Morgenstunden Hunderte von Einsatzkräften mobilisiert, die in mehreren Bundesländern wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Liegenschaften des Vereins sowie Wohnungen führender Mitglieder durchsuchten. Ziel dieser großangelegten Aktion ist es, Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und weitere Beweismittel zu sichern, die die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins belegen.
Das Innenministerium hat betont, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die rechtsstaatlichen Prinzipien zu verteidigen. Das Verbot des Vereins und die damit verbundenen Durchsuchungen sind Teil einer umfassenden Strategie, um extremistischen Ideologien in Deutschland entgegenzuwirken und die demokratische Grundordnung zu schützen.
Quelle: https://orf.at/stories/3393280/

